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Eine hilfreiche Regel ist vielleicht die:
Entscheiden Sie sich für Details,
die Ihr Gefühl als wichtig erachtet.

In welcher Weise die Bestattung vorgenommen wird, richtet sich zunächst nach dem Willen der verstorbenen Person, den diese noch zu Lebzeiten schriftlich, beispielsweise in einem Testament, oder auch mündlich geäußert hat. Liegt keine Willensäußerung vor, bestimmen Sie als Angehörige die Art der Bestattung. Dabei geht der Wille des Ehegatten beziehungsweise des eingetragenen Lebenspartners dem Willen der anderen Angehörigen vor.

Neben fundiertem Fachwissen, langjähriger Erfahrung, Herz und Berufung ist Mitgefühl und Respekt bei Gebhardt Bestattungen der beste Berater. Wir nehmen Ihnen gerne alles ab, was bei dem Trauerfall zu überlegen ist. Durch den täglichen Umgang mit den Behörden kennen wir alle örtlichen Gepflogenheiten. In allen Details sind aber Sie der Taktgeber. Egal, ob Sie reine Professionalität, Distanz, Zuwendung oder Trauerbegleitung wünschen – wir sind an Ihrer Seite.

Wir helfen Ihnen dabei, Schritt für Schritt den Ablauf zu planen.

Auswahl der Ausstattung - Sarg, Einbettung, Urne etc. (ausgesuchte, qualitativ hochwertige Produkte, die zum Großteil in der Region gefertigt werden)

Dekoration bei der Trauerfeier

Beratung bei der Auswahl der Grabstelle

Terminabsprache für die Trauerfeier oder die Bestattung mit dem Fried­hofsamt, den Geistlichen oder freien Trauerredner*innen

Begleitung der Trauerfeier mit Musik. Welche Musik wünschen Sie?

Traueranzeige in der Zeitung oder anderen Medien

Trauerkarten, mit denen Sie den Tod bekannt machen und zur Trauerfeier einladen

Möchten Sie die Anwesenden nach der Trauerfeier zu einem Kaffee oder Imbiss einladen?

Sternenkinder

Informationen
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