In welcher Weise die Bestattung vorgenommen wird, richtet sich zunächst nach dem Willen der verstorbenen Person, den diese noch zu Lebzeiten schriftlich, beispielsweise in einem Testament, oder auch mündlich geäußert hat. Liegt keine Willensäußerung vor, bestimmen Sie als Angehörige die Art der Bestattung. Dabei geht der Wille des Ehegatten beziehungsweise des eingetragenen Lebenspartners dem Willen der anderen Angehörigen vor.
Eine hilfreiche Regel ist vielleicht die:
Entscheiden Sie sich für Details,
die Ihr Gefühl als wichtig erachtet.
Entscheiden Sie sich für Details,
die Ihr Gefühl als wichtig erachtet.
Neben fundiertem Fachwissen, langjähriger Erfahrung, Herz und Berufung ist Mitgefühl und Respekt bei Gebhardt Bestattungen der beste Berater. Wir nehmen Ihnen gerne alles ab, was bei dem Trauerfall zu überlegen ist. Durch den täglichen Umgang mit den Behörden kennen wir alle örtlichen Gepflogenheiten. In allen Details sind aber Sie der Taktgeber. Egal, ob Sie reine Professionalität, Distanz, Zuwendung oder Trauerbegleitung wünschen – wir sind an Ihrer Seite.