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Wir können helfen.
Organisation / Alle Bestattungsformen /
Abschiednahme / Vorsorge

Bei einem Sterbefall muss zunächst eine Ärztin oder ein Arzt den Tod feststellen und bescheinigen.

Tritt der Tod eines Menschen zuhause oder unterwegs ein, nehmen Sie bitte umgehend mit der behandelnden Hausärztin oder dem behandelnden Hausarzt Kontakt auf oder wählen Sie den Notruf 112 für die Kontaktaufnahme mit einer Notärztin oder einem Notarzt. Erst nachdem der Tod offiziell festgestellt wurde, dürfen weitere Schritte unternommen werden.

 

 

Sie erreichen uns 24 Stunden und 7 Tage die Woche. Telefon 07139 2222

Wenn Sie sich entschieden haben, alle weiteren Schritte an Gebhardt Bestattungen zu übertragen, rufen Sie uns an. Wir veranlassen in zeitlicher Abstimmung mit Ihnen die Abholung oder Überführung des Verstorbenen. Der Transport von Verstorbenen im öffentlichen Straßenverkehr darf nur durch Bestattungsunternehmen durchgeführt werden.
Die Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt übernehmen wir gerne für Sie.

Auf Wunsch vereinbaren wir mit Ihnen ein Beratungsgespräch zur Bestattungsvorbereitung in unseren Räumen oder bei Ihnen zu Hause. Wir kümmern uns um alle notwendigen organisatorischen und bürokratischen Aufgaben.

Liegt eine Willensäußerung des Verstorbenen vor, in der er noch zu Lebzeiten Bestattungswünsche festgelegt hat? Beispielsweise in einem Testament oder mündlicher Äußerung gegenüber Angehörigen.

Stellen Sie die erforderlichen amtlichen Dokumente zusammen.

Für die Bestattung sind amtliche Dokumente erforderlich.

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